Tonerentsorgung – Rücknahme & Recycling
In der Schweiz kooperiert Sharp mit Recycling-Partnern, die von SWICO zertifiziert sind. Ein spezifischer Recycling-Partner hat eine innovative Lösung für das Recycling von Tonerkartuschen und Resttonerbehältern entwickelt.
Diese Lösung basiert auf einem nasschemischen Prozess zur Extraktion und Stabilisierung des explosiven Tonerpulvers, was höhere Durchsätze als herkömmliche Recyclingmethoden ermöglicht. Dadurch können Tonermodule lokal und umweltfreundlich recycelt werden, ohne dass sie CO₂-aufwändig ins Ausland exportiert werden müssen. Für weitere Informationen und Angebote steht Ihnen Ihr zuständiger Sharp-Vertriebsmitarbeiter gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Entsorgung und Handhabung von Sharp-Tonerkartuschen und anderen Verbrauchsmaterialien gemäss den lokalen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen sollte. Wir empfehlen Ihnen, kompetente Dienstleister wie Recycling-Unternehmen zu kontaktieren und gegebenenfalls Unterstützung von den lokalen Behörden anzufordern.
REACh
Die EU-Verordnung (EG 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien trat am 1. Juni 2007 in Kraft, mit dem Ziel, den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken chemischer Stoffe zu verbessern. Wir unterstützen dieses Ziel und handelt gemäss unserem Verhaltenskodex, um Gesetze und Vorschriften einzuhalten und Umweltbewusstsein zu fördern. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte die erste „Kandidatenliste“ von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) am 28. Oktober 2008. Lieferanten sind gemäss REACH-Artikel 33 verpflichtet, Kunden zu informieren, wenn ein SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 % in einem ihrer Produkte enthalten ist. Sharp überprüft SVHC gemäss der aktuellen Kandidatenliste vom 19. Januar 2021 und fordert von seinen Lieferanten Informationen zu SVHC.
RoHS
Die Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten wird durch die RoHS-Richtlinien 2002/95/EG und 2011/65/EU geregelt, die den Einsatz von Schwermetallen wie Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom sowie Flammhemmern beschränken.
Informationen gültig für die Schweiz
Hinweise gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG)
Die seit 1998 in der Schweiz gültige VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) übersetzt die internationale WEEE-Richtlinie in nationales Gesetz. Die VREG gilt für alle, die elektrische oder elektronische Geräte im Sinne dieser Verordnung innerhalb der Schweiz vertreiben. Verbraucher können Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenfrei bei entsprechenden Händlern, Herstellern und Sammelstellen abgeben. Diese haben die Kosten dafür bereits im Vorfeld mit der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG) abgegolten. Während für Verbraucher die Rückgabepflicht gilt, haben Händler, Hersteller und Sammelstellen die Rücknahme- und Entsorgungspflicht zu beachten.
Anforderung an die Entsorgung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten eine Vielzahl von Materialien, Stoffen und Komponenten mit teilweise gefährlichen Inhaltsstoffen. Das richtige Umweltmanagement für die Abfälle unterliegt der VREG Verordnung.
Verpackungen
Verpackungen sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Sie tragen damit zur sicheren Entsorgung bei und helfen, mögliche umwelt- oder gesundheitsschädlichen Folgen zu vermeiden.
Hinweis gemäss Batteriegesetz (BattG)
Selbstverständlich erfüllen wir auch im vollen Masse die Verpflichtungen des Batteriegesetzes (BattG) in der Schweiz:
Wir sammeln die Altbatterien in entsprechenden Behältern und führen diese anschliessend einem zertifizierten Recycling-System zu.
Alte oder defekte Batterien und Akkus können überall dort, wo Batterien verkauft werden, kostenfrei zurückgegeben werden. Ebenso die kommunalen Wertstoffhöfe nehmen alte Batterien und Akkus zurück.
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und/oder Akkus getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt werden müssen.
Wenn die Batterie oder der Akku mehr als die in der europäischen Batterie-Richtlinie spezifizierten Werte für Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und/oder Kadmium (Cd) enthält, werden die chemischen Symbole für Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und/oder Kadmium (Cd) unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne angezeigt.
Indem Sie Batterien separat sammeln, tragen Sie zur sicheren Entsorgung von Produkten und Batterien bei und helfen damit, mögliche umwelt- oder gesundheitsschädliche Folgen zu vermeiden. Bringen Sie dazu alle Batterien und/oder Akkus zu Ihrem örtlichen Wertstoffhof oder einem Geschäft bzw. einer Einrichtung, wo diese Geräte zur umweltfreundlichen Entsorgung gesammelt werden.
Batterien und Akkus können bei unsachgemässer Handhabung Risiken für Mensch und Umwelt bedeuten. Insbesondere bei Lithium handelt es sich um ein sehr reaktionsfreudiges und brennbares Metall, das in Batterien oder Akkus bei unsachgemässem Umgang Sicherheitsrisiken birgt, wie z. B. Kurzschlussgefahr, Hitzeentwicklung, Brand oder Austritt von umweltgefährdenden Stoffen. Lithium-Akkus müssen aus Sicherheitsgründen vor der Entsorgung gesichert werden. Kleben Sie die Anschlüsse mit Isolierband ab.